Die Einbauversicherung gilt nur für einen einmaligen physischen Austausch der gekauften Ware und kann nicht in Form einer Gelderstattung des gekauften Artikels geltend gemacht werden. Sollte Dir nach Beanspruchung der Einbauabsicherung und Austausch des Artikels nochmals ein Schaden am Einbauteil entstehen, dann greift sie nicht mehr.
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